
DER BEIRAT
Der Hauptbeirat der Berufskammern für Betriebswirte ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit eigener Rechtspersönlichkeit und voller Handlungsfähigkeit, die am 15. Dezember 1942 per Dekret geschaffen wurde und die alle Berufskammern für Betriebswirte - derzeit gibt es 45 Berufskammern, davon mehrere mit mehr als hundertjähriger Tradition, mit mehr als 28.000 Kammermitgliedern - in sich vereint. Seine Aufgabe besteht, unter anderem, in der Repräsentation des Berufsstandes und in der Koordination der ihm angehörigen Berufskammern, ungeachtet der eigenen Kompetenzen jeder einzelnen Berufskammer, die diesen durch das Berufskammergesetz zuerkannt werden.
DIE BETRIEBSWIRTE
Die Betriebswirte, deren Existenz bereits anderthalb Jahrhunderte zurückreicht, sind Fachleute auf dem Gebiet der Mikroökonomie und erfüllen auf der Ebene der Unternehmenswirtschaft, nach den Kriterien der Einheitlichen Internationalen Berufsklassifizierung des Internationalen Büros für Arbeit (I.L.O.) für Buchhalter und Verwalter folgende Aufgaben: Steuerberatung und Buchhaltung, Organisation und Verwaltung von Unternehmen, Wirtschaftsprüfung und Abwicklung von Konkursen (Zahlungseinstellung und Bankrott). Diese Funktionen sind im Königlichen Gesetzdekret R.D. 871/1977, vom 26. April, enthalten, das die Berufsstatuten für Betriebswirte, Volkswirte, Handelslehrer und Handelsgutachter festlegt.
In Spanien gibt es annähernd 175.000 Betriebswirte, zu denen Handelssachverständige, Handelslehrer, Diplomkaufmänner und Rechnungssachverständige gehören und denen noch die Absolventen der Betriebswirtschaftslehre und der neuen akademischen Abschlüsse im Bereich Unternehmensführung und Unternehmensverwaltung hinzuzuzählen sind.
Es gibt zwei Hauptgruppen unter den Betriebswirten: Die erste Gruppe umfasst die freiberuflich tätigen Wirtschaftsfachleute mit gewerblicher Anmeldung, die ihre fachliche Tätigkeit auf der Grundlage der Berufsstatuten frei ausüben. Die zweite Gruppe umfasst die nicht freiberuflich tätigen Wirtschaftsfachleute, bei denen es sich um Betriebswirte handelt, die in Privatunternehmen, als Beamte, als Lehrer oder als Universitätsprofessoren tätig sind.

BEGRÜSSUNG
(Begrüßung durch den Präsidenten, Lorenzo Lara Lara, auf der Website des Hauptbeirats der Berufskammern für Betriebswirte)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Als Präsident des Hauptbeirats der Berufskammern für Betriebswirte, heiße ich Sie auf dieser Website herzlich willkommen.
Niemandem entgeht die ständig zunehmende Bedeutung, die die neuen Technologien und ihre Anwendungen in unserer täglichen Arbeit erlangen. Ich halte es für äußerst wichtig, die neuen Kommunikationsmittel, wie zum Beispiel das gerade benutzte, zu fördern.
Es ist unser aller Wunsch, den Hauptbeirat, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, bekannt zu machen und die tägliche Arbeit der Kammermitglieder soweit wie möglich zu erleichtern. Zu diesem Zweck werden die Inhalte der Website des Hauptbeirats regelmäßig aktualisiert, Fortbildungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und Zugang zu anderen Internetportalen und Internetseiten angeboten, die für unsere Information, Ausbildung und Beratung von Bedeutung sind, etc.
Diese Ziele sind einfach zu erreichen, wenn Sie alle
dazu beitragen, "unserem" gemeinsamen Projekt Vitalität zu verleihen.
Und wenn ich sage "unser", dann beziehe ich mich damit auf alle Kammermitglieder,
die dieses Kollektiv bilden. Ich zähle auf Ihre Beiträge, in Form
von Inhalten, Vorschlägen und Ideen. So wie Sie auf mich und auf alle Organe
des Hauptbeirats setzen können, die Ihnen Hilfe, Information und Fortbildungsmöglichkeiten
in allen beruflich relevanten Fragen bieten.
Ich bin davon überzeugt, dass die in diese Website gesetzten Erwartungen
durch Ihre Beiträge durch die Besucher der Website erfüllt werden.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich all meine Kraft und all mein Engagement
aufwenden werden, um die gesetzten Ziele zu erreichen und ich hoffe, dass Sie
die damit verbundene Mühe und den von uns allen erbrachten Aufwand gebührend
zu schätzen wissen. Ich hoffe, dass Ihnen die Website gefällt und,
vor allen Dingen, dass sie Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit von Nutzen
ist.

DIE REGISTER DES HAUPTBEIRATS
Das Hauptregister für Wirtschaftsprüfer (Registro General de Auditores (REGA)), das Hauptregister für Steuerberater (Registro General de Asesores Fiscales (REGAF)) und das Register für Buchhaltungs- und Gerichtsexperten (Registro de Expertos Contables-Judiciales (RECJ)) sind die Bereiche des Hauptbeirats, in denen die Wirtschaftsfachleute eingetragen sind, die ihre berufliche Aktivität jeweils auf den Feldern Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung beziehungsweise als Mitarbeiter der Justizverwaltung ausüben.
Das Hauptregister für Wirtschaftsprüfer (REGA) beinhaltet alle darin eingetragenen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Im REGA sind die meisten kleinen und mittelständischen Wirtschaftsprüfungsunternehmen und individuellen Wirtschaftsprüfer in Spanien vertreten. Derzeit sind im REGA 1.900 physische Personen und 180 Gesellschaften eingetragen.
Das Hauptregister für Steuerberater (REGAF) beinhaltet alle darin eingetragenen Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften. Derzeit sind im REGAF ungefähr 3.000 Steuerberater und zahlreiche Steuerberatungsgesellschaften eingetragen.
Das Register für Buchhaltungs- und Gerichtsexperten (RECJ) beinhaltet alle Betriebswirte, die ihre berufliche Tätigkeit als Mitarbeiter der Justizverwaltung ausüben. Das Register für Buchhaltungs- und Gerichtsexperten -das erste derartige Verzeichnis in Spanien- wurde vom Hauptbeirat der Berufskammern für Betriebswirte offiziell im November 2000 geschaffen und es sich derzeit bereits ungefähr 1.000 Fachleute darin eingetragen.
HAUPTREGISTER FÜR WIRTSCHAFTSPRÜFER (REGA)
Durch sein Hauptregister für Wirtschaftsprüfer vertritt der Hauptbeirat den größten Teil der kleinen und mittelständischen Wirtschaftsprüfungsunternehmen und der individuellen Wirtschaftsprüfer in Spanien. Derzeit sind 1.900 physische Personen und 180 Gesellschaften im REGA eingetragen, die einen Jahresumsatz von 36 Millionen Euro aufweisen und von denen 4.200 Arbeitsplätze indirekt abhängen.
Das REGA ist eine Sparte des Hauptbeirats, die alle darin eingetragenen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beinhaltet. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören: die Durchführung von Eignungsprüfungen, die den Zugang zum Offiziellen Register für Buchprüfer (Registro Oficial de Auditores de Cuentas (ROAC)) des Instituts für Buchhaltung und Buchprüfung (Instituto de Contabilidad y Auditoria de Cuentas (ICAC)) ermöglichen, die Planung und Durchführung der Fortbildungsprogramme, die Durchführung von Qualitätskontrollen in Bezug auf die berufliche Tätigkeit seiner Mitglieder, die Eröffnung von Ermittlungs- und Disziplinarakten für seine Mitglieder und die Unterbreitung von Vorschlägen zur Einleitung der entsprechenden Verfahren gegenüber dem ICAC.
Für die Aufnahme in das REGA, müssen nach Maßgabe der Vorschriften des Buchprüfungsgesetzes 19/1988, vom 12. Juli, und seiner Satzung vom Dezember 1990 folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Bestehen des Zugangsexamens.
2. Nachweis der Aufnahme in das Offizielle Register für Buchprüfer
(ROAC), das eine Buchprüfernummer zuteilt.
Nach der Erfüllung der genannten Kriterien, sind alle Mitglieder dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit mit Objektivität und unter Befolgung der vom ICAC ausgegebenen technischen Vorschriften sowie unter Beachtung der vom REGA ausgesprochenen Empfehlungen auszuüben.
HAUPTREGISTER FÜR STEUERBERATER (REGAF)
Das Hauptregister für Steuerberater (REGAF) ist ein Organ des Hauptbeirats und beinhaltet alle darin eingetragenen Steuerprüfer und Steuerprüfungsgesellschaften. Derzeit sind im REGAF ungefähr 3.000 Steuerberater und zahlreiche Steuerberatungsgesellschaften eingetragen.
Das Hauptregister für Steuerberater wurde 1985 auf Beschluss der Vollversammlung des Hauptbeirats der Berufskammern für Betriebswirte geschaffen. Seine Hauptaufgaben bestehen, neben der Erbringung der von seinen Mitgliedern nachgefragten Dienstleistungen, in der Mitwirkung, der Anpassung und der Überprüfung der technischen Vorschriften im Bereich der Steuerberatung und in der Organisation von Aktualisierungsprogrammen sowie von möglichst regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen für die Mitglieder.
In Übereinstimmung mit der 1986 beschlossenen und 1992 geänderten Satzung, können sich all diejenigen beruflich aktiven Kammermitglieder in das REGAF eintragen lassen, die eine Reihe satzungsgemäß festgelegter Voraussetzungen erfüllen: Dazu gehören zum Beispiel eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren oder das Bestehen der Ausbildungskurse des Hauptbeirats, neben der Hinterlegung einer Sicherheit, Bürgschaft oder Kaution in Höhe von mindestens 150.253,03 Euro, wofür eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.
Die Hauptaufgabe der Mitglieder des REGAF besteht unter anderem darin, physische und juristische Personen über ihre steuerlichen Rechte und Pflichten zu informieren. Sie sind gegenüber den besagten Personen und gegenüber Dritten für alle Schäden und Beeinträchtigungen haftbar, die sich aus der Nichterfüllung ihrer Pflichten ergeben und unterliegen jederzeit den berufsethischen Normen des Verbandes.
Obwohl die Geschichte des Registers noch relativ jung ist, hat seine Aktivität doch kontinuierlich an Intensität zugenommen. Das Jahr 1996 markiert den Durchbruch, da mit dem Beginn einer Reihe von Publikationen und Veranstaltungen der Name des Registers in ganz Spanien ein Begriff wird. 1997 findet ein entscheidendes Ereignis statt: die Gründung des Studienbüros. Auf Beschluss der Nationalen Kommission (eines seiner grundlegenden Organe), wird das besagte Studienbüro zum Exekutivorgan des Registers, wodurch dieses über eine erhöhte Funktionalität und flüssigere Entscheidungsprozesse verfügt. Die Früchte dieses Beschlusses liegen in der Herausgabe einer regelmäßig erscheinenden Zeitschrift sowie von Büchern (auf Papier, auf CD und auch im Internet) und in der Einrichtung eines ständigen Beratungsservice für alle Mitglieder des Registers, der seit seiner Schaffung bereits 2100 Anfragen bearbeitet hat. Besondere Erwähnung verdienen die jährlich für alle Mitglieder in Madrid, Barcelona und Sevilla und gelegentlich auch in anderen Städten, wie Valencia, Zaragoza, A Coruña, Valladolid, Salamanca, etc. veranstalteten Studientage. Darüber hinaus gehört das REGAF der Arbeitsgruppe der Berufskammern des Rates zum Schutz der Steuerzahler seit ihrer Gründung an und wird gleichzeitig vom Finanzministerium bei der Vorbereitung neuer Steuergesetze jedes Mal zu Rat gezogen.
REGISTER FÜR BUCHHALTUNGS- UND GERICHTSEXPERTEN (RECJ)
Im Register für Buchhaltungs- und Gerichtsexperten sind diejenigen Betriebswirte verzeichnet, die ihre berufliche Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Berufsstatuten als Mitarbeiter der Justizverwaltung ausüben. Dabei nehmen sie einerseits an Konkursverfahren teil, in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Konkursverwaltung und fungieren andererseits als gerichtlich ernannte Sachverständige, die Gutachten zu wirtschaftlichen, finanziellen, verwaltungstechnischen oder buchhalterischen Fragen in Bezug auf Unternehmen abgeben.
Das Register sorgt für die Erstellung der technischen Arbeitsnormen, für die Bereitstellung von permanenten Fortbildungsmaßnahmen für die Mitglieder und für die Unterstützung und die kollegiale Kontrolle der beruflichen Aktivität der Buchhaltungs- und Gerichtsexperten.
Weitere Aufgaben des Registers bestehen in der Förderung der Forschung und des Studiums und in der Organisation von Lehraktivitäten und akademischen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Spezialisierung in den Bereichen Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung, Konkursrecht, Handelsrecht sowie Finanz- und Steuerrecht.
Das Register für Buchhaltungs- und Gerichtsexperten - das erste Register dieser Art in Spanien - wurde vom Hauptbeirat der Berufskammern für Betriebswirte offiziell im November 2000 gegründet und es sind derzeit bereits ungefähr 1.000 Fachleute in ihm registriert.
Um Mitglied des Registers werden zu können, muss man Betriebswirt mit Mitgliedschaft in der entsprechenden Berufskammer sein, eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen und ein Praktikum im gerichtlich-buchhalterischen Bereich absolviert haben oder in den entsprechenden Praktikantenlisten verzeichnet sein.
Am 17. April 2001 unterzeichneten der Hauptbeirat der Berufskammern für Betriebswirte und der Allgemeine Justizrat (Consejo General del Poder Judicial (CGPJ)) eine Rahmenvereinbarung für die Zusammenarbeit.
Dank dieses Abkommens, arbeitet das Register für Buchhaltungs- und Gerichtsexperten des Hauptbeirats der Berufskammern für Betriebswirte mit dem Allgemeinen Justizrat beim Austausch von Kenntnissen in den Bereichen Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung zusammen (durch regelmäßige Treffen und durch die Organisation von Kursen, Seminaren, etc.).